Grund- und Menschenrechte

Die Grundrechte stehen in unserer Bundesverfassung als erste Artikel und bilden das Fundament unserer Demokratie. Dennoch werden sie national, wie auch kantonal immer wieder geritzt oder missachtet, bzw. juristisch so intrepretiert, dass man sie nicht beachten muss. Und leider kennen wir in der Schweiz bis heute kein Verfassungsgericht, bei dem die verfassungsmässigen Rechte eingeklagt und überprüft werden können.

Es fühlt sich nicht richtig an, dass ich betonen muss, mich für die Einhaltung der wichtigsten Artikel in unserer Verfassung einzusetzen, aber so selbstverständlich wie es sein sollte, ist das leider nicht.

      Staatliche Willkür

      BV Art. 9
      Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

      • "Racial Profiling", d.h. nur wegen "fremdem" Aussehen kontrolliert zu werden ist Willkür
      • Es muss eine unabhängige Beschwerde-Instanz für polizeiliche Willkür ausserhalb der Polizei und des Justizdepartements geben
      • Polizei und Staatsanwaltschaft müssen räumlich und organisatorisch entflechtet werden.
      • Unverhältnismässige Verurteilungen zu hohen Freiheitsstrafen wegen dem Gummiparagrafen "Landfriedensbruch" mit dem einzigen Vorwurf der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration.
      • National wurde gerade das nächste Tor zu staatlicher Willkür aufgestossen indem das Parlament das Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) angenommen hat. Dies ermöglicht staatliche Massnahmen gegen Menschen, die als "Gefährder*innen" eingeschätzt werden, ohne dass sie irgendeine Straftat begangen haben. Ich werde mich für ein Referendum gegen dieses Gesetz engagieren.

      Privatsphäre/Staatliche Überwachung

      BV Art. 13 Schutz der Privatsphäre
      Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

      • Referenden gegen das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und das neue Nachrichtendienstgesetz sind leider in den vergangenen Jahren gescheitert. Dadurch hat der Staat schon eine umfangreiche Erlaubnis erhalten uns alle präventiv zu überwachen. Der verfassungsmässige Anspruch wurde spätestens mit diesen Gesetzen aufgehoben.

      Gleichstellung

      BV Art 8 Abs 3
      Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

      • Zunächst mal, nicht nur Mann und Frau sollen gleichberechtigt sein, sondern auch non-binäre Personen
      • Zur tatsächliche Gleichstellung in der Familie und Arbeit brauchen ist es nich ein weiter Weg, auf der staatlichen Ebene können wir sie z.B. fördern durch
        • Eine Elternzeit mit verbindlichen Anteilen für beide Elternteile
        • Ein Recht auf Teilzeit-Arbeit, ein 80%-Pensum geht in jedem Beruf
      • Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist gemäss diverser Studien nicht erreicht, Frauen verdienen immer noch weniger als Männer, daher brauchen wir dafür eine Kontrollinstanz mit ensprechenden Kompetenzen.

      BV Art. 14
      Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.

      • Das Recht auf Ehe für homosexuelle Paare haben vor vor kurzem nach langen Diskussionen umgesetzt, beim Recht auf Familie, sprich Adoption oder Fortpflanzungsmedizin sind wir aber noch nicht soweit.

      Soziale Sicherheit

      Auch soziale Sicherheit ist ein Grundrecht!

      BV Art. 41 Sozialziele

      1. Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:
        • d. Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können;
        • e. Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können;
      • Ein angemessener Mindestlohn ist hier sogar als Verfassungsartikel in Punkt d) umschrieben
      • und das in einer Volksabstimmung angenommene und noch auf die Umsetzung wartende "Recht auf Wohnen" in Punkt e)